Wenn Sie durch ein Gericht oder eine andere Institution zu einer Begutachtung in unsere Praxis eingeladen wurden, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Ablauf.
Bitte beachten Sie, dass wir im Auftrag des Gerichts tätig und zu einer neutralen und unabhängigen Beurteilung verpflichtet sind.
Die Entscheidung über Ihren Fall obliegt dem zuständigen Gericht bzw. der beauftragenden Institution.
Nach Eingang des Auftrags prüfen wir die Aktenlage und stellen sicher, dass die Fragestellung in unser Fachgebiet fällt.
Der Termin umfasst eine ausführliche ärztliche Exploration und die Erhebung medizinischer Befunde (neurologisch/psychiatrisch).
Das Gutachten wird nach wissenschaftlichen Standards erstellt und direkt an den Auftraggeber versandt.
● Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass).
● Aktueller Medikationsplan.
● Neue medizinische Unterlagen (Arztberichte/KH-Berichte), die dem Gericht noch nicht vorliegen
Die Beauftragung erfolgt durch Gerichte, Berufsgenossenschaften oder Versicherungen. Wir handeln ausschließlich im Rahmen dieses Auftrags
Ja. Bei einer gerichtlichen Ladung besteht eine Mitwirkungspflicht. Eine Terminverschiebung ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich.
In der Regel ist die Begutachtung ein persönliches Gespräch. Begleitpersonen können in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei sprachlichen Einschränkungen) nach Voranmeldung mitgebracht werden und nehmen üblicherweise im Wartebereich Platz.
Eine abschließende Beurteilung erfordert die Gesamtauswertung aller Unterlagen und Befunde nach dem Termin. Das fertige Gutachten geht direkt an den Auftraggeber.
Über die Einsichtnahme entscheidet der Auftraggeber (z.B. das Gericht) im Rahmen des jeweiligen Verfahrens.
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